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Backpfeife für die Bürgerbeteiligung in Cottbus

Zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung sind die Stadtverordneten der Stadt Cottbus dem Vorschlag der Stadtverwaltung mehrheitlich gefolgt und haben die Bürgerinitiative ProTram für unzulässig erklärt.

Dabei wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die beanstandeten Mängel bereits durch die Kommunalaussicht im vergangenen Jahr aufgezeigt wurden, diese jedoch nicht durch die Initiative berücksichtigt wurden. Schaut man sich die Hinweise von der Kommunalaufsicht jedoch an, so muss man erkennen, dass dort nur ein Punkt bemängelt wurde. Es ging um die Ja/Nein Fragestellung in dem Bürgerbegehren, die gefehlt haben soll. Rein rechtlich ist dies aber auch nicht notwendig. Da das Bürgerbegehren ja „Unterstützerunterschriften“ eingesammelt hat und keine „Nein“ Stimmen. Also war sich jeder Bürger der dort unterschrieben hat, durch vorherige Aufklärung und begleitende Texte bewusst, das er FÜR das Bürgerbegehren unterzeichnet. Somit war der Einwand der Kommunalaufsicht hinfällig.

In der Begründung der Stadtverwaltung ist von diesen Gründen allerdings auch nichts zu finden, entgegen der Äußerungen von OB Szymanski und Bürgermeister Kelch. Es war ohnehin bemerkenswert, wie sich die Meinung des Oberbürgermeisters seit einem Jahr geändert hat, nachdem die Initiative gestartet wurde und Herr Szymanski merkte das dort mächtig Gegenwind aufkam. Zuerst ließ er einen Fahrgastbeirat einsetzen, bei dem er anfangs nur ausgewählte Mitglieder dabei haben wollte, aber auf weiteren Druck auch ProTram Mitglieder und über ein Losverfahren sich noch andere Bürger einbringen durften. Selbst der Fahrgastverband stellte einige unangenehme Fragen zu einem Faltblatt in der Cottbuser Straßenbahn.

OB Szymanski hatte sich im April 2009 mit Hilfe der Stadtverwaltung auf einer Bürgerversammlung für „drei starke Linien“ ausgesprochen und im Juli ist dieser Beschluss fast unverändert durch die Stadtverordnetenversammlung gegangen. Danach war das Bürgerbegehren ins Rollen gekommen und Tausende Cottbuser haben für den vollständigen Erhalt und Anpassung an die veränderten Einwohnerstrukturen der Stadt ausgesprochen. Auf der gestrigen Stadtverordnetenversammlung wurden diese Bürger „wegkomplimentiert“ in dem man sich ordentlich für das Engagement bedankt hat, aber nun der Stadt das handeln überlassen solle. In der Zwischenzeit wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Forderungen von ProTram entspricht, daher sei es unnötig dem Bürgerbegehren zuzustimmen. Nun kann sich der OB und die angeschlossenen Fraktionen die Lorbeeren einstecken, nachdem er im letzten Jahr noch vehement dagegen war.

Selbst der Verein „MehrDemokratie e.V.“, die Spezialisten in Sachen Bürgerbegehren bundesweit, fühlte sich nach der Ablehnung durch die Stadtverordneten veranlasst eine Pressemitteilung herauszugeben, in denen die Gründe für die Ablehnung stark kritisiert und als „juristische Winkelzüge“ dargestellt wurden. So sieht Bürgerbeteiligung in Cottbus aus. Schön wenn sich jemand engagiert, aber in Entscheidungen soll sich das gemeine Volk doch bitte nicht einmischen dürfen. Wir verfolgen die Sache weiter!

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