Hochschulreform

Hintergrund zum Hochschulstreit: Drittmittel

Immer wieder wird gefordert, dass Hochschulen Drittmittel einwerben und sich daraus finanzieren sollen. Hier wollen wir kurz darstellen, was diese Drittmittel sind, woher sie kommen und welche Vor- und Nachteile diese für eine Hochschule haben.

Öffentlich geförderte Forschungsprojekte gehören zu den interessantesten Drittmitteln für eine Universität. Über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert der Bund Forschung an deutschen Universitäten, da die Hochschulen ansonsten Ländersache sind. DFG-Projekte orientieren sich dabei eher in Richtung Grundlagenforschung, während BMBF-Projekte anwendungsorientierter ausgelegt sind. Ergänzend sind hier noch EU-finanzierte Projekte zu nennen. Für Lehrstühle ergibt sich hier die Möglichkeit, eine konkrete Idee für zwei bis drei Jahre gezielt voranzutreiben und sich auch international auf einem Forschungsgebiet gut zu positionieren. Nachteilig wäre hierbei höchstens zu nennen, dass so natürlich auch konkret auf die Forschungsschwerpunkte durch den Staat Einfluss genommen werden kann, sodass die „Freiheit der Forschung“ der Universitäten nicht uneingeschränkt gegeben ist.

Forschungsprojekte mit großen Unternehmen, wie sie auch die BTU Cottbus betreibt, sind ebenfalls für eine Universität interessant. Diese Unternehmen haben oft eigene Forschungsabteilungen und berücksichtigen den Willen einer Universität, Forschungsergebnisse zu erlangen und zu veröffentlichen. Oft ergeben sich auch Kooperationen, die den Studierenden Kontakte in die Wirtschaft und Praktika ermöglichen. Nachteilig bei diesen Projekten sind Geheimhaltungsvereinbarungen, die den wissenschaftlichen Gewinn reduzieren.

Kleine und mittelständige Unternehmen haben üblicherweise kaum Mittel für Grundlagenforschung, sondern eher für Produktentwicklung. „Forschungs-„Aufträge für diese Unternehmen bestehen also meist aus reinem Wissenstransfer, wie ihn auch ein aus der Uni ausgegründetes Unternehmen oder ein Ingenieurbüro leisten könnte. Für eine Universität sind solche Projekte aus wissenschaftlicher Sicht häufig uninteressant, da hier keine Publikationen oder Promotionen entstehen. Vereinfacht betrachtet erhöhen diese Projekte lediglich die Drittmittelbilanz.

Darüber hinaus gibt es noch ein kleines Sammelsurium sonstiger Drittmittel. Momentan gehören dazu zum Beispiel Mittel aus dem Konjunkturpaket oder dem Hochschulpakt. Da dies alles Sonderfälle sind, verzichten wir an dieser Stelle auf eine genauere Betrachtung.

Drittmittel dürfen nicht für die Lehre eingesetzt werden, denn die Partner zahlen zweckgebunden für Forschungsprojekte. Höchstens Reste, die nach Projektende verbleiben, könnten frei verwendet werden, falls sie nicht – wie bei BMBF oder DFG üblich – zurückgezahlt werden müssen. Für die Absicherung der Lehre muss also das Land die Ausstattung liefern.

Eine ausreichende Grundausstattung der Lehrstühle ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Drittmitteleinwerbung. Solche Projekte wollen beantragt, verhandelt und durchgeführt werden. Forschern sollten langfristigere Arbeitsverhältnisse angeboten werden. Das Hochschulrahmengesetz sieht zwar grundsätzlich nur befristete Stellen vor, aber wenn gegenwärtig sogar Monats- und Wochenarbeitsverträge geschlossen werden, ist zum einen eine kontinuierliche Projektbegleitung nicht möglich und zum anderen lassen sich unter derart sozial unsicheren Verhältnissen keine guten Forschungsleistungen erbringen.

Hier ein paar konkrete Zahlen: Die BTU Cottbus hat 2011 rund 34 Mio € Drittmittel erwirtschaftet. Vom Land wurden der BTU Cottbus hingegen rund 48,7 Mio € [1] zugewiesen. Im Vergleich: Die Drittmittelquote als Verhältnis zur Grundzuweisung beträgt für die BTU Cottbus 70 Prozent. Die TU München und RWTH Aachen weisen eine ähnlich hohe Quote auf. Die TU Berlin sind immerhin noch mit 58 Prozent und die TU Braunschweig mit nur noch 35 Prozent dabei. [2]

Damit wirbt die BTU Cottbus ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend auch Drittmittel ein, ist aber durch das Mittelverteilungsmodell (MVM) gezwungen, eher den „schnellen“ Euro mit Industriemitteln zu machen. Für die Antragstellungen bei der DFG verbleiben kaum Kapazitäten, was übrigens auch von der DFG kritisiert wird. Grund ist u.a., dass bei dem Anteil der leistungsbezogenen Mittelzuweisung des MVM rund 30 Prozent für eingeworbene Drittmittel zugewiesen werden.

Zusammenfassend sind öffentliche Forschungsprojekte und, abhängig vom konkreten Fall, Projekte mit großen Unternehmen für Universitäten interessant. Bei kleineren Drittmittelprojekten tritt die Universität in (z. T. subventionierte) Konkurrenz zu lokalen Dienstleistern, ohne einen wissenschaftlichen Mehrwert zu erwirtschaften. Für die Lehre ist die Drittmittelquote einer Uni bedeutungslos und bei der Forschung muss man genau hinschauen, ob sich Drittmittel wissenschaftlich „auszahlen“.

[1] Land Brandenburg, Haushaltsplan 2011, Band VII, Beilage 06, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
( http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Einzelplan_06a.pdf )
[2] Eigene Berechnungen, basierend auf jüngsten von den jeweiligen Unis publizierten Daten, zum Beispiel http://www.tu-berlin.de/index.php?id=871, https://www.tu-braunschweig.de/presse/veroeffentlichungen/kurzportrait/zahlen. Die verglichenen TUs gehören zu den sogenannten „TU9“, also den neun größten Technischen Universtitäten Deutschlands.

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