Ein wichtiges Anliegen der Piratenpartei wurde am Mittwoch, dem 18.05.2011, auf den Weg gebracht: Der Brandenburger Landtag verabschiedete mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf, nach dem Polizisten ab dem Jahr 2013 Namensschilder tragen sollen. Nur in Ausnahmefällen kann eine andere Form zur Identifikation, etwa eine Nummer, genutzt werden. Gegen den Gesetzentwurf stimmte bei einer Enthaltung die FDP-Fraktion, außerdem verweigerte der Abgeordnete Jürgen Maresch der Partei „Die Linke“ seine Zustimmung.
Wir begrüßen den Vorstoß des Brandenburger Landtags, stellen uns jedoch gegen eine Kennzeichnung der Polizisten mit ihrem Klarnamen, da dadurch die Persönlichkeitsrechte der im Einsatz befindlichen Bediensteten nicht geschützt werden. Clara Jongen, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg, stellt dazu fest: „Eine Identifikationsnummer hingegen schützt die Persönlichkeitsrechte der Polizisten und ermöglicht gleichzeitig die Identifikation von Beamten, die im Dienst straffällig geworden sind. Ich hoffe, dass eine entsprechende Nummer zu mehr Vertrauen gegenüber der Polizei und zu mehr Bürgernähe und Transparenz von staatlicher Seite führt.“
[singlepic id=30 w=200 float=right]Die eindeutige Kennzeichnung von Polizisten gibt den Bürgern – sollte es zu unverhältnismäßiger Gewalt durch Bedienstete kommen – einen Anhaltspunkt, gegen wen sie vorgehen können. Dadurch soll natürlich nicht der Eindruck erweckt werden, dass unseren Polizisten grundsätzlich nicht zu trauen wäre – die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass immer wieder einzelne Polizisten die Grenzen ihrer Kompetenzen überschreiten. So kam es beispielsweise im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration im Jahr 2009 in Berlin zu körperlichen Übergriffen und bei den Demonstrationen gegen Stuttgart 21 im Jahr 2010 zu einem unverhältnismäßigen Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray. Die Piratenpartei Brandenburg hatte bereits im Februar 2011 auf dem Landesparteitag in Cottbus einstimmig ein Positionspapier angenommen, in dem eine eindeutige Kennzeichnung von Polizisten gefordert wird:
„Bei geplanten Veranstaltungen, wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen, sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, etwa durch eine Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.“
Ein wichtiges Anliegen der Piratenpartei wurde am Mittwoch, dem 18.05.2011, auf den Weg gebracht: Der Brandenburger Landtag verabschiedete mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf, nach dem Polizisten ab dem Jahr 2013 Namensschilder tragen sollen. Nur in Ausnahmefällen kann eine andere Form zur Identifikation, etwa eine Nummer, genutzt werden. Gegen den Gesetzentwurf stimmte bei einer Enthaltung die FDP-Fraktion, außerdem verweigerte der Abgeordnete Jürgen Maresch der Partei „Die Linke“ seine Zustimmung.
Wir begrüßen den Vorstoß des Brandenburger Landtags, stellen uns jedoch gegen eine Kennzeichnung der Polizisten mit ihrem Klarnamen, da dadurch die Persönlichkeitsrechte der im Einsatz befindlichen Bediensteten nicht geschützt werden. Clara Jongen, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg, stellt dazu fest: „Eine Identifikationsnummer hingegen schützt die Persönlichkeitsrechte der Polizisten und ermöglicht gleichzeitig die Identifikation von Beamten, die im Dienst straffällig geworden sind. Ich hoffe, dass eine entsprechende Nummer zu mehr Vertrauen gegenüber der Polizei und zu mehr Bürgernähe und Transparenz von staatlicher Seite führt.“
[singlepic id=30 w=200 float=right]Die eindeutige Kennzeichnung von Polizisten gibt den Bürgern – sollte es zu unverhältnismäßiger Gewalt durch Bedienstete kommen – einen Anhaltspunkt, gegen wen sie vorgehen können. Dadurch soll natürlich nicht der Eindruck erweckt werden, dass unseren Polizisten grundsätzlich nicht zu trauen wäre – die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass immer wieder einzelne Polizisten die Grenzen ihrer Kompetenzen überschreiten. So kam es beispielsweise im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration im Jahr 2009 in Berlin zu körperlichen Übergriffen und bei den Demonstrationen gegen Stuttgart 21 im Jahr 2010 zu einem unverhältnismäßigen Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray. Die Piratenpartei Brandenburg hatte bereits im Februar 2011 auf dem Landesparteitag in Cottbus einstimmig ein Positionspapier angenommen, in dem eine eindeutige Kennzeichnung von Polizisten gefordert wird: